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Forenübersicht -> Community -> Licht an...Licht aus


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#4121 09.06.09 21:18:12
edit: 09.06.09 21:18:29
aus ich glaube mod hat versucht in dem satz 2 gedanken zu vereinen was ihm nicht gelungen ist^^
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#4122 09.06.09 21:20:07



wie geil
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#4123 09.06.09 23:01:00
aus


OMG - Mit dir hab ich natürlich nicht gerechnet -.-

Ich dachte der Wortwitz wäre so simpel das ALLE das schnallen!

Ok... Langsam...

Gehen wir davon aus das LordYu, der duch Skinner direkt angesprochen wurde, den Post liest und ihn "persönlich" nimmt.
(die "Gänsefüsschen" verwende ich, damit niemand seine Zeit mit Googlen nach dem "Fremdwort" verbringen muss.)
Yu, der sich - wir erinnern uns - angesprochen fühlt liest im Anschluss meinen Post und wird das "Yu" als "Pseudovertipper"
achvergesstesundlecktmichamarsch; Ich geh ins Bett.

Gute Nacht, Schnuckel
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#4124 10.06.09 05:36:51
an und promt folgt der verzweifelte erklärungs versuch^^
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#4125 10.06.09 13:57:38
aus
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#4126 10.06.09 15:00:17


omg wie geil

MoD lern DEUTSCH
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#4127 10.06.09 15:02:53
aus

Die "Gänsefüsschen" sind für DICH du PIMP
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#4128 10.06.09 16:30:23
an zum erstenmal würde ich einen rechtschreibfehler in dem wort "Deutsch" witzig finden wäre ja zu epic

wie sagt man so schön

Rechtschreibung ist Freeware nicht Opensource
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#4129 10.06.09 17:15:13
ROFLMAO^^

öhm an oder aus? egal sucht euch was aus.^^
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#4130 10.06.09 23:42:40
edit: 10.06.09 23:59:11
an

Skinner, hat's dir die Sprache verschlagen?


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#4131 11.06.09 13:25:57
an oder aus habe ich grad vergessen zu lesen

ne MoD ich bin noch da
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#4132 11.06.09 15:15:27
an

*Puh*

Dann haben wir ja nochmal Glück gehabt
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#4133 11.06.09 19:47:46
Licht aus...

Maklerlohn begehrt der Kläger
mit der Begründung, dass nach reger
Tätigkeit er dem Beklagten
Räume nachgewiesen, die behagten.

Nach Abschluss eines Mietvertrages
habe er seine Rechnung eines Tages
dem Beklagten übersandt;
der habe darauf nichts eingewandt.

Bezahlt jedoch habe der Beklagte nicht.
Deshalb habe er an ihn ein Schreiben gericht’.
Darin heißt es unter anderem wörtlich
(und das ist für die Entscheidung erheblich):

„Das Mahnen, Herr, ist eine schwere Kunst!
Sie werden’s oft am eigenen Leib verspüren.
Man will das Geld, doch will man auch die Gunst
des werten Kunden nicht verlieren.

Allein der Stand der Kasse zwingt uns doch,
ein kurz’ Gesuch bei Ihnen einzureichen:
Sie möchten uns, wenn möglich heute noch,
die unten aufgeführte Schuld begleichen.“

Da der Beklagte nicht zur Sitzung erschien,
wurde auf Antrag des Klägers gegen ihn
dieses Versäumnisurteil erlassen.
Fraglich war nur, wie der Tenor zu fassen.

Der Zinsen wegen! Ist zum Eintritt des Verzug’
der Wortlaut obigen Schreibens deutlich genug?
Oder kommt eine Mahnung nicht in Betracht,
wenn ein Gläubiger den Anspruch in Versen geltend macht?

Die Kammer jedenfalls stört sich nicht dran
und meint, nicht auf die Form, den Inhalt kommt’s an.
Eine Mahnung bedarf nach ständiger Rechtsprechung
weder bestimmter Androhung noch Fristsetzung.

Doch muss der Gläubiger dem Schuldner sagen,
das Ausbleiben der Leistung werde Folgen haben[1].
Das geschah hier! Trotz vordergründiger Heiterkeit
fehlt dem Schreiben nicht die nötige Ernstlichkeit.

Denn der Beklagte konnte dem Schreiben entnehmen,
er müsse sich endlich zur Zahlung bequemen,
der Kläger sei – nach so langer Zeit –
zu weiterem Warten nicht mehr bereit.

Folglich kann der Kläger Zinsen verlangen,
die mit dem Zugang des Briefs zu laufen anfangen.
Der Zinsausspruch im Tenor ist also richtig.
Dies darzulegen erschien der Kammer wichtig.

Wegen der Entscheidung über die Zinsen
wird auf §§ 284, 286, 288 BGB verwiesen.
Vollstreckbarkeit, Kosten beruhen auf ZPO –
Paragraphen 91, 708 Nummer Zwo.

LANDGERICHT FRANKFURT A.M.
Urteil v. 17.2.1982 – 2/22 O 495/81
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#4134 11.06.09 20:44:00
edit: 11.06.09 20:47:09
licht an

hab da was für dich mod

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=280335826083

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20081220201125AA3YRsd
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#4135 12.06.09 10:58:29
edit: 12.06.09 11:12:30
licht aus!

Sargon, kriegst nene Daumen!

Gentel, du auch!

Aber sag mal ... wie hast du reagiert als Papa dein Handy verkauft hat?

http://www.beesign.at/erdstrahlen/
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#4136 12.06.09 12:24:52
licht an war ja nur das ersatz hand ;)
und hat das einscannen deines spiegels funktioniert als du es probiert hast nach dem artikel?
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#4137 12.06.09 15:30:51
Licht aus.

Ey, MoD, danke für den Daumen, aber den kannst du gerne selber essen.
^^
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#4138 13.06.09 22:41:25
lol
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#4139 13.06.09 22:44:26
an

Den grünen Daumen?
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#4140 14.06.09 00:49:28
aus -.-

den Braunen ...