Evil Empire/forumEvil Empire - Forum


Nicht eingeloggt
Name: Passwort:

Forenübersicht -> Politik -> Phönix wurde wiedergeboren


-
#1 11.12.08 22:13:49
*Platz halt für RPG*

Garantiert morgen fertig hab heute leider keine Zeit.

Eins verrat ich, ein alter Freund kehrt zurück
-
#2 11.12.08 23:38:56
Ich weiss es!
Ich weiss es!
Gentelman!
Gentelman!

Gayparade!
(Insiderwitz)

Freut mich!

@Spueli: Wenn ich mich irre dann freu ich mich trotzdem ^^
-
#3 11.12.08 23:56:36
juhuuu ein alter freund :D xD
-
#4 12.12.08 17:26:57
Welcome back werter Gentelman! ;)
-
#5 31.12.08 13:05:29
Sing` und schwing das Bein
Lass die Sorgen Sorgen sein,
In das Lied stimm` ein,
Froh nach Fraggle-Art.
-
#6 02.01.09 13:13:35
och nö mein alter schüler kehrt zurück

der macht doch nur stress
-
#7 13.01.09 21:36:23
wo bleibt das RPG???
-
#8 13.01.09 22:15:16
besser keins als lordyu sein´s =P
-
#9 14.01.09 06:24:00
ich mache ja keins du gesichtsgulasch...ich will das von spüli lesen!
-
#10 14.01.09 08:06:02
naja nennen wir es nicht lesen^^ eher stottern oder sowas
-
#11 14.01.09 15:55:05
na das hast du gesagt^^
-
#12 14.01.09 17:21:04
joar kann ich ja auch über dich behaupten^^
-
#13 14.01.09 17:31:53
eher weniger....ich stötere und sabbere nur bei sehr geilen mädels^^
-
#14 14.01.09 17:44:54
haste doch 2 in dem thread^^
-
#15 14.01.09 17:56:12
Oo
-
#16 15.01.09 14:16:57
eii ihr laberlapen wo sind geile Mädels. . . (das einzigste was ich bei euren unterhaltungen gelesen habe)


PS: Sitze grad in der verkackten Schule und mi is voll langweilig
-
#17 15.01.09 14:49:25
merkt man dir überhaupt nicht an^^
kannst ja was machen z.b.
- mir deine ress gebeben
- lordyu deine res geben (schlechte alternative)
- rpg schreiben damit yu ruhe gibt^^
-
#18 15.01.09 14:51:29
wenn dir langweilig ist dann pass im unterricht auf

da lernste erstens was und zweitens vergeht die zeit schneller

drittens sollte es den schülern eh verboten werden im internet zu surfen.

So ist es nämlich nicht möglich den Lehrauftrag der Schule ( § 2 SchulG ) zu verwirklichen

des weiteren ist dies eine Unterrichtsstörung und kann mit einer Ordnungsmaßnahme ( § 63 SchulG ) geahndet werden
Hierzu siehe auch Nieheus/Rux; Schul- und Prüfungsrecht; Band 1; 4 Auflage C.H. Beck Verlag; München 2006.

Die §§ können sich je nach Bundesland verschieben.

Falls du dich jetzt auf den Schlips getreten fühlst sei dir gesagt ich sitze gerade in der uni rum und mir ist auch langweilig ( ach ja schreibe in 1 std eine 4 stündige Klausur und habe keine Lust)

MFG JR
-
#19 15.01.09 16:36:20
Oo was lernst du den sonst noch so ausser das was du nicht machen sollst?
-
#20 15.01.09 22:14:23
Ich hoffe doch das die Gesetze im Angesicht einer Freistunde außer Kraft Gesetzt werden oder?

Hilfe du hast mir echt Angst gemacht^^

Hatte zu meinem Eintrag bereits eine 2 Stündige Arbeit hinter mir, leider nur die hälfte von dir:)